Teilnahmebedingungen
des Affiliate-Programms

Letzte Überarbeitung: 17. November 2025
DIESE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DAS AFFILIATE-PROGRAMM (die „Vereinbarung“) legen die Bedingungen für die Teilnahme am Affiliate-Programm von Wix.com Ltd. (einschließlich ihrer Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen) fest, die die unter der Marke Base44 angebotene Plattform und die entsprechenden Dienste betreibt (zusammen „Base44“ oder das „Unternehmen“). Ein Teilnehmer am Affiliate-Programm von Base44 wird im Folgenden als „Affiliate“ oder „Sie“ bezeichnet.
1. Allgemein
DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT DIE BESTIMMUNGEN, DIE FÜR DIE TEILNAHME DES AFFILIATES AM BASE44-AFFILIATE-PROGRAMM (DAS „PROGRAMM“ ODER „AFFILIATE-PROGRAMM“) GELTEN. LESEN SIE DIESE BESTIMMUNGEN, DIE EINE RECHTSVERBINDLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN BASE44 UND IHNEN DARSTELLEN, SORGFÄLTIG DURCH. SIE MÜSSEN DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZUSTIMMEN UND SIE AKZEPTIEREN, UM BASE44-AFFILIATE ZU WERDEN. INDEM SIE IM ANMELDEFORMULAR DAS KÄSTCHEN „ICH STIMME ZU“ ANKLICKEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, SICH ALS AFFILIATE FÜR DAS AFFILIATE-PROGRAMM ANZUMELDEN, UND BESTÄTIGEN, DASS (A) SIE DIESE VEREINBARUNG GELESEN UND IHREN GESAMTEN INHALT VERSTANDEN HABEN; (B) SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN ERKLÄREN, AN ALLE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN, EINSCHLIESSLICH ALLER DOKUMENTE, RICHTLINIEN UND VERFAHREN, DIE DURCH VERWEIS IN DIESE VEREINBARUNG EINBEZOGEN SIND, SOWIE ALLER KÜNFTIGEN ÄNDERUNGEN ODER ERGÄNZUNGEN; UND (C) DASS KEINE KONFLIKTE ODER SONSTIGEN EINSCHRÄNKUNGEN DEM ABSCHLUSS ODER DER ERFÜLLUNG DIESER VEREINBARUNG ODER EINES TEILS DAVON ENTGEGENSTEHEN, EINSCHLIESSLICH DER EINHOLUNG ALLER NACH GELTENDEM RECHT FÜR IHRE ERFÜLLUNG DIESER VEREINBARUNG ERFORDERLICHEN GENEHMIGUNGEN. EIN VERSTOSS GEGEN EINE BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG ODER EINES ANDEREN DURCH VERWEIS IN SIE EINBEZOGENEN DOKUMENTS FÜHRT ZUR SOFORTIGEN BEENDIGUNG IHRER TEILNAHME AM PROGRAMM, OHNE DASS SIE HIERÜBER SCHRIFTLICH BENACHRICHTIGT WERDEN MÜSSEN; ZUDEM VERFALLEN ALLE NOCH OFFENEN AFFILIATE-PROVISIONEN, DIE WÄHREND DES VERSTOSSES ENTSTANDEN SIND. SIE NEHMEN AUF EIGENES RISIKO UND AUF EIGENE KOSTEN AM PROGRAMM TEIL.
2. Definitionen
Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeuten die folgenden Begriffe:
2.1. „Werbemittel“ bezeichnet Ankertexte, Banner, Schaltflächenlinks, Textlinks oder andere grafische Elemente, die Base44 dem Affiliate zur Verfügung stellt und die dazu dienen, von der Affiliate-Website auf die Base44-Plattform zu verlinken.
2.2. „Affiliate-Antrag“ bezeichnet den Antrag eines Affiliates auf Teilnahme am Programm, wie er in der Base44-Plattform enthalten ist.
2.3. „Affiliate-Provision“, „Provision“ oder „Empfehlungsprovision“ bezeichnet den genehmigten und unbestrittenen Betrag, der einem Affiliate gemäß dem Plan für Empfehlungsprovisionen einmalig geschuldet wird und an ihn zu zahlen ist.
2.4. „Affiliate-Website“ bezeichnet Websites, die dem Affiliate gehören, von ihm kontrolliert oder genutzt werden und auf denen der Affiliate vorgegebene Links zur Base44-Plattform platziert.
2.5. „Affiliate-Laufzeit“ bezeichnet die Dauer der Tätigkeit eines Affiliates als Teilnehmer am Programm, die mit der Genehmigung der Teilnahme des Affiliates beginnt und gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 12 unten endet.
2.6. „Affiliate-Transaktion“ bezeichnet den Kauf eines Base44-Premium-Pakets durch einen geworbenen Premium-Nutzer (der über die Tracking-Codes des Affiliates an Base44 vermittelt wurde).
2.7. „Affiliate-Transaktionen pro Monat“ bezeichnet die Gesamtzahl der Affiliate-Transaktionen im Laufe eines jeden Kalendermonats.
2.8. „Inhaltsbeschränkungen“ hat die Bedeutung, die dem Begriff in dem hierin enthaltenen Abschnitt 3.3 zugeschrieben wird.
2.9. „Conversion-Anforderungen“ bezeichnet solche Anforderungen, die von Base44 nach eigenem Ermessen bestimmt und im Dashboard des Affiliates festgelegt werden, um die erfolgreiche Conversion eines geworbenen Nutzers in einen geworbenen Premium-Nutzer festzustellen.
2.10. „Dashboard“ bezeichnet eine dedizierte Online-Schnittstelle, die Base44 Teilnehmern seines Affiliate-Programms zur Verfügung stellt und über die der Affiliate seine Teilnahme am Affiliate-Programm und seine Leistung im Rahmen des Affiliate-Programms verwalten und überwachen kann.
2.11. „Vorgegebene Links“ bezeichnet Links zur Base44-Plattform, die gemäß den Anweisungen von Base44 auf der Affiliate-Website platziert werden und eine speziell gekennzeichnete URL mit einem Tracking-Code im von Base44 vorgegebenen Format verwenden.
2.12. „Betrügerischer Datenverkehr“ bezeichnet Einzahlungen oder Datenverkehr, die bzw. der auf der/den Affiliate-Website(s) und/oder durch Aktivitäten des Affiliates rechtswidrig, bösgläubig oder mit der Absicht erzeugt wird, das Unternehmen zu täuschen, unabhängig davon, ob dem Unternehmen dadurch tatsächlich ein Schaden entsteht. Betrügerischer Datenverkehr umfasst unter anderem Spam, irreführende Werbung, Einzahlungen mit gestohlenen Kreditkarten, Absprachen, Manipulationen des Dienstes, Systems, von Boni oder Werbeaktionen, Angebote, Affiliate-Provisionen direkt oder indirekt mit Nutzern zu teilen, sowie jede sonstige unbefugte Nutzung von Konten, Urheberrechten oder Marken Dritter.
2.13. „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse, Urheberpersönlichkeitsrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte von Urhebern, Vertrags- und Lizenzrechte, den Geschäftswert sowie alle sonstigen Rechte an geistigem Eigentum, die gegenwärtig bestehen und/oder künftig entstehen, einschließlich aller Verlängerungen und Erweiterungen, unabhängig davon, ob diese Rechte nach dem Recht der Vereinigten Staaten oder eines anderen Bundesstaates, Landes oder sonstigen Gerichtsbarkeit entstehen.
2.14. „Lizenz“ hat die Bedeutung, die ihr in dem hierin enthaltenen Abschnitt 4.3 zugeschrieben wird.
2.15. „Mindesttransaktionsanforderung“ bezeichnet die von Base44 festgelegte Mindestanzahl an Affiliate-Transaktionen pro Monat, die jeder Affiliate erreichen muss, um weiterhin am Affiliate-Programm teilnehmen zu können.
2.16. „Opt-out-Antrag“ hat die Bedeutung, die dem Begriff in dem hierin enthaltenen Abschnitt 6.6 zugeschrieben wird.
2.17. „Geworbener Premium-Nutzer“ bezeichnet einen geworbenen Nutzer, der die im Dashboard angegebenen Conversion-Anforderungen innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Tag, an dem er erstmals geworbener Nutzer wurde, vollständig erfüllt hat (jeweils eine „Conversion“).
2.18. „Plan für Empfehlungsprovisionen“ bezeichnet einen Affiliate-Vergütungsplan, nach dem der Affiliate gemäß dieser Vereinbarung für von ihm geworbene Premium-Nutzer entsprechend den im Dashboard angegebenen Provisionen vergütet wird.
2.19. „Geworbener Nutzer“ bezeichnet einen Nutzer, der erstmalig ein Konto auf der Base44-Plattform über die Tracking-Codes von einer Affiliate-Website, aus E-Mails oder anderen Mitteilungen des Affiliates erstellt hat.
2.20. „Sonderverkaufsbedingungen“ bezeichnet Sonderrabatte oder andere Sonderleistungen, die Base44 auf bestimmte Premiumpakete anwenden kann; einzelne von geworbenen Nutzern verwendete Coupons sind jedoch ausgeschlossen.
2.21. „Gesponserter Link“ bezeichnet einen gegen Entgelt (sei es auf Cost-per-Click-Basis, gegen Provision oder aufgrund einer anderen kommerziellen Vereinbarung) von einer Internetsuchmaschine, einem Portal, einem Dienst für gesponserte Werbung, einem sonstigen Such- oder Vermittlungsdienst oder auf Websites Dritter (mit Ausnahme von Sub-Affiliates) angebotenen, erstellten oder angezeigten Link (einschließlich eines Links in einem Banner), der Suchbegriffe oder Schlüsselwörter verwendet, um eine Website zu identifizieren, darauf aufmerksam zu machen oder Internetverkehr dorthin zu leiten, einschließlich des „Google Displaynetzwerks“.
2.22. „Tracking-Code(s)“ bezeichnet bestimmte eindeutige Codes, die Base44 dem Affiliate zur Verfügung stellt, um den Datenverkehr und die Nutzer zu erfassen, die aufgrund der Aktivitäten des Affiliates (einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Affiliate-Website) zu Base44 gelangen. Dieser Tracking-Code wird in die vorgegebenen Links eingebettet, die der Affiliate zur Verlinkung auf die Base44-Plattform verwendet. Base44 erfasst seine Nutzer mithilfe von Cookies, die nach dreißig (30) Tagen ablaufen. Wenn ein Nutzer aus irgendeinem Grund kein Cookie hat (etwa weil das betreffende Cookie abgelaufen ist), wird er nicht als geworbener Nutzer des Affiliates betrachtet.
2.23. „Nutzer“ bezeichnet sowohl geworbene Nutzer als auch geworbene Premium-Nutzer.
2.24. „Base44-Marken“ bezeichnet ohne Einschränkung die Marken, Dienstleistungsmarken, Aufmachungen, Handelsnamen, Firmennamen, Logos und sonstigen charakteristischen Markenmerkmale, die im Geschäftsbetrieb von Base44 oder im Zusammenhang damit verwendet werden.
2.25. „Premiumpaket“ oder „Base44-Premiumpaket“ bezeichnet jedes kostenpflichtige Paket, das Base44 auf der Base44-Plattform anbietet und von Zeit zu Zeit aktualisieren und/oder ändern kann. Ein kostenpflichtiges Paket, das (i) innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach dem Kauf storniert, (ii) gemäß den Rückerstattungsrichtlinien von Base44 oder dem jeweils geltenden Recht erstattet oder (iii) von dem/den geworbenen Premium-Nutzer(n) nicht ordnungsgemäß und vollständig bezahlt wurde, gilt nicht als Premiumpaket.
2.26. „Base44-Plattform“ bezeichnet https://base44.com/de und/oder jede andere Website, die von dem Unternehmen nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit hinzugefügt werden kann. Der Base44 App Templates Marketplace ist ein Marktplatz, der Folgendes ermöglicht: Base44-Creators (wie unten definiert) können App-Vorlagen auflisten, vermarkten und lizenzieren, die für den Betrieb in Verbindung mit der Base44-Plattform entwickelt wurden („App-Templates“ oder „Templates“); Base44-Mitglieder (wie unten definiert) können Creators entdecken, deren Profile prüfen und Einmallizenzen für App-Templates erwerben. Base44 selbst bietet im Rahmen des Base44 App Templates Marketplace keine Dienstleistungen an und stellt solche auch nicht bereit. Base44 ist von Creators autorisiert, Lizenzen für App-Templates zu erteilen und zu verkaufen. Creators bleiben allein für ihre Templates verantwortlich.
3. Teilnahme am Programm
3.1. Um den Anmeldevorgang einzuleiten, muss der potenzielle Affiliate über die Base44-Plattform einen vollständigen Affiliate-Antrag einreichen. Der Affiliate muss darin vollständige, wahrheitsgemäße und genaue Angaben machen. Base44 prüft den Affiliate-Antrag nach Treu und Glauben und kann den Affiliate innerhalb von etwa sechzig (60) Werktagen über dessen Annahme oder Ablehnung informieren. Solange der potenzielle Affiliate keine eindeutige schriftliche Mitteilung von Base44 erhalten hat, die seine Teilnahme am Programm bestätigt, gilt er nicht als Teilnehmer des Programms.
3.2. Base44 kann den Affiliate-Antrag ablehnen, wenn Base44 nach eigenem Ermessen feststellt, dass die Affiliate-Website oder die Aktivitäten des Affiliates aus irgendeinem Grund für das Programm ungeeignet sind. Nimmt Base44 den Affiliate-Antrag an und wird die Affiliate-Website oder eine Aktivität des Affiliates später nach eigenem Ermessen von Base44 als für das Programm ungeeignet eingestuft, kann Base44 die Teilnahme des Affiliates am Programm jederzeit beenden.
3.3. Zu den ungeeigneten Affiliate-Websites oder -Aktivitäten können unter anderem Websites gehören, die kein ausreichendes Besuchervolumen erzeugen, oder Websites bzw. Aktivitäten mit rechtswidrigen, anstößigen, missbräuchlichen oder rechtsverletzenden Inhalten oder mit Bildern bzw. Inhalten, die in irgendeiner Weise rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, diffamierend, obszön, belästigend, rassistisch, ethnisch oder anderweitig anstößig sind. Dazu zählen insbesondere Websites oder Aktivitäten, die Gewalt, Glücksspiel oder Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter fördern, rechtswidrige Aktivitäten fördern oder Materialien enthalten, die Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte an geistigem Eigentum Dritter oder von Base44 verletzen oder andere bei solchen Verletzungen unterstützen oder die sich an Kinder unter 13 Jahren richten (zusammen „Inhaltsbeschränkungen“).
3.4. Base44 ist nicht verpflichtet, eine Erklärung für die Ablehnung eines potenziellen Affiliates abzugeben.
3.5. Die Ablehnung eines Affiliate-Antrags durch Base44 beeinträchtigt nicht das Recht des Affiliates, sich später erneut für das Programm zu bewerben, sofern der Affiliate die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält.
3.6. Nach der Aufnahme in das Programm stimmt der Affiliate hiermit zu, dass Base44 (a) ihm von Zeit zu Zeit E-Mails und sonstige Mitteilungen zum Programm sendet und (b) die Affiliate-Website überprüft und überwacht, um die Einhaltung dieser Vereinbarung festzustellen.
3.7. Der Affiliate darf keine Suchmaschinen- oder sonstigen Pay-per-Click-Schlüsselwörter, Marken, E-Mail-Adressen oder Domainnamen kaufen oder registrieren, die Base44-Marken oder täuschend bzw. zum Verwechseln ähnliche Varianten oder Falschschreibungen davon enthalten. Der Affiliate muss die Base44-Marken als ausschließende Schlüsselwörter (Negative Keywords) hinzufügen, um Verstöße gegen diesen Abschnitt zu verhindern.
4. Tracking-Codes und Werbemittel
4.1. Um eine genaue Nachverfolgung, Berichterstattung und Berechnung von Empfehlungsprovisionen zu ermöglichen, stellt Base44 dem Affiliate einen spezifischen Tracking-Code zur Verfügung. Der Affiliate muss sicherstellen, dass jeder Link zwischen seiner Affiliate-Website und der Base44-Plattform die ihm bereitgestellten Tracking-Codes ordnungsgemäß verwendet.
4.2. Der Affiliate ist nicht berechtigt, Tracking-Codes anzupassen, zu modifizieren oder zu ändern. Der Affiliate erhält Zahlungen nur gemäß dem Plan für Empfehlungsprovisionen. Base44 haftet gegenüber dem Affiliate nicht für die Nichtverwendung dieser Tracking-Codes durch den Affiliate. Base44 übernimmt keine Verantwortung für Fehler, die bei der Nachverfolgung von Transaktionen auftreten, wenn der Affiliate eine solche Änderung am Tracking-Code vorgenommen oder veranlasst hat. Zur Klarstellung darf der Affiliate den Tracking-Code ausschließlich für die Zwecke des Programms verwenden. Jede andere Verwendung gilt als ungültig und wird nach alleinigem Ermessen von Base44 als Verstoß gegen diese Vereinbarung behandelt; sie begründet keinen Anspruch des Affiliates auf eine Affiliate-Provision, die auf dieser unbefugten Verwendung beruht.
4.3. Base44 gewährt dem Affiliate hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und beschränkte Lizenz, die in den von Base44 bereitgestellten Werbemitteln enthaltenen Base44-Marken ausschließlich für die Zwecke dieser Vereinbarung zu verwenden (die „Lizenz“). Base44 stellt dem Affiliate die erforderlichen Informationen bereit, damit dieser die Affiliate-Website ordnungsgemäß durch Werbemittel mit der Base44-Plattform verknüpfen kann. Eine anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Base44. Der Affiliate darf Base44-Marken nur in der in den Werbemitteln enthaltenen Form verwenden und die Werbemittel ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Base44 in keiner Weise ändern. Die Lizenz endet mit Ablauf oder Beendigung der Affiliate-Laufzeit.
4.4. Der Affiliate muss die Werbemittel in angemessener Weise und neben der ersten oder prominentesten Verwendung dieser Werbemittel in dem jeweiligen Werbemittel anzeigen, in dem sie erscheinen. Dies gilt vorbehaltlich weiterer Anforderungen, die Base44 dem Affiliate von Zeit zu Zeit auferlegen und mitteilen kann, einschließlich der Markenrichtlinien von Base44. Der Affiliate darf die Werbemittel und die darin enthaltenen Base44-Marken nicht in einer Weise verwenden, die Base44 nach eigenem Ermessen herabsetzt oder Base44 anderweitig in einem negativen Licht darstellt. Der Affiliate hat keine anderen Rechte, Titel oder Interessen an den Werbemitteln und den darin enthaltenen Base44-Marken als diejenigen, die in der hierin gewährten beschränkten Lizenz ausdrücklich festgelegt sind.
4.5. DER AFFILIATE IST ALLEIN FÜR DEN INHALT UND DIE ART SEINER MARKETINGAKTIVITÄTEN VERANTWORTLICH. ALLE MARKETINGAKTIVITÄTEN MÜSSEN PROFESSIONELL, ORDNUNGSGEMÄSS UND GEMÄSS DEN GELTENDEN REGELN ODER GESETZEN RECHTMÄSSIG SEIN.
4.6. Base44 kann jederzeit und ohne vorherige Mitteilung vom Affiliate verlangen, die Werbemittel zu entfernen oder zu ändern, oder die Base44-Werbemittel bzw. -Texte dynamisch durch Werbemittel bzw. Texte zu ersetzen, die Base44 nach eigenem Ermessen für angemessen hält.
4.7. Im Verhältnis zwischen dem Affiliate und Base44 stehen sämtliche Rechte, Titel und Interessen an der Base44-Plattform, dem Programm und den Base44-Marken, einschließlich aller Rechte an geistigem Eigentum, Base44 zu.
4.8. Der Affiliate muss auf seiner Affiliate-Website an gut sichtbarer und leicht zugänglicher Stelle einen Hinweis aufnehmen, dass er an Affiliate-Programmen teilnimmt, die ihn im Zusammenhang mit der Vermittlung von Website-Besuchern an Werbetreibende und andere Dritte finanziell vergüten können. Dieser Hinweis muss allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Regelungen entsprechen.
5. Mindestleistungsanforderung
5.1. Die Teilnahme am Affiliate-Programm setzt voraus, dass jeder Affiliate während seiner Teilnahme am Programm in jedem Kalendermonat die Mindesttransaktionsanforderung erfüllt.
5.2. Die Mindesttransaktionsanforderung ist erfüllt, wenn in einem Kalendermonat eine Anzahl von Affiliate-Transaktionen erreicht wird, die eine Provision von mindestens dreihundert US-Dollar (300 USD) pro Monat (der „monatliche Schwellenbetrag“) generiert. Base44 ist berechtigt, die Mindesttransaktionsanforderung jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Im Falle einer solchen Änderung informiert Base44 alle aktiven Affiliates, die am Programm teilnehmen.
5.3. Erreicht ein Affiliate die Mindesttransaktionsanforderung nicht, kann Base44 nach eigenem Ermessen seine Teilnahme am Affiliate-Programm beenden. In diesem Fall informiert Base44 den Affiliate über die Beendigung seiner Teilnahme am Programm (ein „gekündigter Affiliate“). Base44 zahlt die Affiliate-Provisionen für die tatsächlich durchgeführten Affiliate-Transaktionen, sofern der Affiliate die Bestimmungen dieser Vereinbarung eingehalten hat und die Transaktionen auf nicht betrügerische Weise zustande gekommen sind. Darüber hinaus stehen dem gekündigten Affiliate aus dieser Beendigung keine Ansprüche oder Forderungen gegen Base44 zu. Alternativ kann Base44 nach eigenem Ermessen entscheiden, die Teilnahme des Affiliates am Affiliate-Programm nicht zu beenden, wenn die Mindesttransaktionsanforderung in einem bestimmten Monat nicht erfüllt wird. In diesem Fall zahlt Base44 die Affiliate-Provision aus, sobald die aufgelaufenen Affiliate-Provisionen den monatlichen Schwellenbetrag erreichen.
5.4. Ein gekündigter Affiliate ist für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach dem Datum der Beendigung der Teilnahme des Affiliates am Programm nicht berechtigt, wieder am Affiliate-Programm teilzunehmen.
6. E-Mails und Veröffentlichungen
6.1. Versendet der Affiliate im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und/oder dem Programm Nachrichten oder Mitteilungen auf elektronischem Wege, einschließlich E-Mails und Sofortnachrichten („E-Mails“), oder veranlasst er deren Versand, erklärt, bestätigt, versichert und gewährleistet er, dass sämtliche dieser E-Mails alle anwendbaren US-Bundes- und einzelstaatlichen Gesetze und Vorschriften über die Verwendung elektronischer Nachrichten vollständig einhalten. Dazu gehören insbesondere der Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act of 2003 („CAN-SPAM Act“), der Children’s Online Privacy Protection Act of 1998 („COPPA“), sämtliche sonstigen für den Affiliate und die Affiliate-Website geltenden Gesetze, alle europäischen Gesetze und Richtlinien sowie die Vorschriften der Federal Trade Commission. Für die Einhaltung der in seiner jeweiligen Gerichtsbarkeit geltenden Gesetze ist ausschließlich der Affiliate verantwortlich.
6.2. Der Affiliate verpflichtet sich, bei der Bewerbung von Base44 keinen SPAM einzusetzen. Base44 verfolgt gegenüber dem Versand von SPAM, insbesondere unerbetenen kommerziellen E-Mails, eine NULL-Toleranz-Politik. Dies kann zur sofortigen Sperrung oder Kündigung des Affiliate-Kontos sowie zur Stornierung und zum möglichen Verfall ausstehender Affiliate-Provisionen führen. Der Affiliate verstößt damit zugleich gegen diese Vereinbarung, muss mit rechtlichen Schritten rechnen und haftet für sämtliche Base44 dadurch entstehenden finanziellen Verluste.
6.3. SPAM wird so definiert, dass er unter anderem Folgendes umfasst: Das Senden, Initiieren oder Veranlassen des Sendens einer E-Mail an Personen, die entweder den Empfang solcher Nachrichten vom Affiliate nicht ausdrücklich angefordert haben (oder die ausdrücklich angefordert haben, keine weiteren E-Mails zu erhalten), einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Versand unerbetener Massen-E-Mails, die Durchführung von „Massenmailings“ oder „E-Mail-Blasts“ oder das Spammen öffentlicher Foren wie etwa Blogs, Messageboards, Kleinanzeigen, Auktionsseiten, altnet, newsnet, Newsgroups oder ähnlicher Dienste.
6.4. Falsche oder irreführende Informationen in Bezug auf die Identität des Affiliates oder in Bezug auf den Zweck, den Betreff oder den Ursprung der Nachricht verwenden oder keine genauen Informationen zur Identität des Affiliates sowie zum Zweck, Betreff und Ursprung der E-Mail enthalten.
6.5. Dokumentierte oder nicht dokumentierte Sicherheitslücken auf Client- oder Serverrechnern ausnutzen.
6.6. Es unterlassen, (i) klare, gültige und deutlich sichtbare Absender- und Betreffzeilen in die E-Mail aufzunehmen, (ii) in der E-Mail eine ab dem Versanddatum mindestens dreißig (30) Tage lang funktionsfähige Antwortadresse (oder einen Hyperlink) bereitzustellen, über die bzw. den der Empfänger beantragen kann, keine weiteren Nachrichten vom Affiliate zu erhalten („Opt-out-Antrag“), oder (iii) einem Opt-out-Antrag innerhalb von zehn (10) Tagen nach dessen Eingang beim Affiliate nachzukommen.
6.7. E-Mail-Adressen automatisiert beschaffen oder E-Mails an Adressen senden, die automatisiert beschafft wurden, unter anderem durch automatisierte Kombinationen von Namen, Buchstaben oder Zahlen, Wörterbuchangriffe oder durch den Einsatz von Spyware, Viren oder anderen Mitteln zur Umgehung der Systemsicherheit oder Verletzung der Privatsphäre von Verbrauchern.
6.8. Betrügerische, täuschende, falsche oder irreführende Informationen in Verbindung mit den E-Mails verwenden.
6.9. Kommerzielle Marketing-E-Mails oder Werbemitteilungen an Personen unter achtzehn (18) Jahren senden oder personenbezogene Daten solcher Personen erheben.
6.10. Der Affiliate kann Tracking-Codes in E-Mails verwenden, die er an registrierte Nutzer der Affiliate-Website sendet.
7. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften; kein Konflikt
7.1. Der Affiliate muss alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten oder jedes anderen Bundesstaates, Landes oder jeder anderen Gerichtsbarkeit, in der er tätig ist, einhalten, einschließlich insbesondere der Federal Trade Commission Endorsement Guides sowie der Vorschriften zur Offenlegung von Werbung, zum Versand von E-Mails und/oder zur elektronischen Kommunikation. Der Affiliate ist dafür verantwortlich, sich über sämtliche dieser Gesetze und Vorschriften zu informieren.
7.2. Der Affiliate darf nur E-Mails versenden, die einen Tracking-Code und/oder eine Nachricht zu Base44 oder zum Base44-Programm enthalten. Jede Nichteinhaltung dieses Abschnitts 7, des CAN-SPAM Act oder des COPPA durch den Affiliate gilt als wesentlicher Verstoß des Affiliates gegen diese Vereinbarung und lässt sämtliche Ansprüche des Affiliates auf Affiliate-Provisionen entfallen.
7.3. Der Affiliate verpflichtet sich, Base44 unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn er an anderen von Base44 angebotenen Programmen teilnimmt. In diesem Fall kann Base44 nach eigenem Ermessen entscheiden, den Affiliate nur in einem Programm zu belassen. Hat Base44 Grund zu der Annahme, dass der Affiliate ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Base44 an zwei oder mehr verschiedenen Programmen teilnimmt, kann Base44 diese Vereinbarung unverzüglich kündigen; alle unbezahlten oder verdienten Provisionen (aus einem oder mehreren Programmen) verfallen und werden nach alleinigem Ermessen von Base44 storniert. Ungeachtet des Vorstehenden kann Base44 sämtliche Provisionen zurückfordern, die an einen Affiliate gezahlt wurden, der ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Base44 an zwei oder mehr verschiedenen Programmen teilgenommen hat.
8. Verbot gesponserter Links und anderer Aktivitäten
8.1. Der Affiliate darf keinen gesponserten Link, der Base44-Marken verwendet oder enthält, nutzen, beschaffen, auf ihn bieten oder anderweitig veranlassen.
8.2. Der Affiliate darf keine Internet-Domainnamen registrieren, erwerben oder verwenden, die Base44-Marken oder Varianten davon enthalten.
8.3. Der Affiliate darf keine von Base44 angebotenen Sonderverkaufsbedingungen bewerben.
8.4. Der Affiliate darf keiner natürlichen oder juristischen Person Zahlungen, Anreize oder sonstige Vorteile anbieten und den Datenverkehr oder Conversions auch nicht auf andere direkte oder indirekte, von Base44 nicht ausdrücklich schriftlich genehmigte Weise fördern (etwa durch Rückvergütungen, Cashbacks, „Paid-to-click“-Werbung oder Preisnachlässe), um die Nutzung der vorgegebenen Links und/oder die Umwandlung eines kostenlosen Base44-Kontos in ein Premiumpaket zu bewirken.
8.5. Der Affiliate darf Inhalte elektronischer Formulare oder sonstige Materialien, die ein geworbener Nutzer an Base44 übermittelt, nicht im Namen dieses Nutzers aufzeichnen, weiterleiten, lesen oder ausfüllen. Der Affiliate darf einen geworbenen Nutzer nicht in dessen Namen für die Base44-Plattform oder ein Premiumpaket registrieren.
8.6. Der Affiliate darf vorgegebene Links oder andere Inhalte zur Bewerbung der Base44-Plattform nicht in Pop-up- oder Pop-under-Fenstern veröffentlichen.
8.7. Der Affiliate darf keine Cookie-Stuffing-Techniken verwenden, mit denen das Affiliate-Tracking-Cookie ohne Wissen des geworbenen Nutzers gesetzt wird (z. B. Iframing).
8.8. Dem Affiliate ist es untersagt, unzutreffende, täuschende oder anderweitig irreführende Angaben über Base44 und die Base44-Dienste zu machen. Zudem darf der Affiliate (i) keine Maßnahmen ergreifen, durch die Besucher seiner Affiliate-Website den Affiliate mit Base44 verwechseln könnten, und (ii) das Verhältnis zwischen dem Affiliate und Base44 nicht falsch darstellen. Zur Klarstellung darf der Affiliate nicht behaupten, Base44 befürworte, unterstütze und/oder sponsere die Affiliate-Website.
8.9. Der Affiliate darf Werbemittel oder vorgegebene Links nicht in Verbindung mit clientseitigen Softwareanwendungen verwenden, die auf einem Gerät installiert sind, etwa Symbolleisten, Erweiterungen oder anderen Anwendungen, die Besucher der Affiliate-Website herunterladen oder installieren.
9. Empfehlungsprovisionen
9.1. Vorbehaltlich Abschnitt 9.5 hat der Affiliate für jedes neue Base44-Premiumpaket, das ein geworbener Premium-Nutzer vor Ablauf der Affiliate-Laufzeit über die Tracking-Codes und vorgegebenen Links des Affiliates durch den ersten „Click-through“ (wie nachstehend beschrieben) erwirbt, sofern der Affiliate die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält (ein „qualifizierter Kauf“), Anspruch auf Affiliate-Provisionen gemäß dem im Dashboard für diesen Affiliate angegebenen Plan für Empfehlungsprovisionen. Zur Klarstellung beruht der Anspruch auf Affiliate-Provisionen auf dem „First-click“-Prinzip: Nur der Affiliate, über dessen vorgegebenen Link ein potenzieller geworbener Premium-Nutzer erstmals auf die Base44-Plattform gelangt ist (vorbehaltlich aller übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung), hat Anspruch auf die Affiliate-Provision für den ersten qualifizierten Kauf dieses Nutzers.
9.2. Ungeachtet des vorstehenden Abschnitts 9.1 werden die an den Affiliate zu zahlenden Affiliate-Provisionen (sofern vorhanden) bei einem qualifizierten Kauf, der Sonderverkaufsbedingungen unterliegt, entsprechend dem für das Premiumpaket geltenden Rabatt oder sonstigen Sondervorteil gemäß diesen Sonderverkaufsbedingungen gekürzt.
9.3. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung ordnet Base44 jedem geworbenen Nutzer einen Tracking-Code zu, der dreißig (30) Tage lang gespeichert wird, sofern dieser Zeitraum innerhalb der Affiliate-Laufzeit liegt. Registriert sich der geworbene Nutzer innerhalb dieses Zeitraums nicht als geworbener Premium-Nutzer, hat der Affiliate für diesen Nutzer keinen Anspruch auf Affiliate-Provisionen, selbst wenn der Nutzer die nach den geltenden Conversion-Anforderungen maßgeblichen Handlungen später vornimmt.
9.4. Base44 ist berechtigt, seinen Affiliates nach alleinigem Ermessen zusätzliche Prämien zu gewähren.
9.5. Hiermit wird klargestellt, dass Empfehlungsprovisionen an einen berechtigten Affiliate nur für den ersten qualifizierten Kauf eines geworbenen Premium-Nutzers zu zahlen sind. Die Empfehlungsprovision gilt nicht für Verlängerungen, Testversionen (sofern zutreffend), Zweitkäufe oder sonstige Käufe.
10. Zahlung von Affiliate-Provisionen und Berichterstattung
10.1. Monatliche Berichte, in denen die Verkaufsaktivitäten der geworbenen Premium-Nutzer zusammengefasst werden, sofern sie für die Berechnung der Affiliate-Provision des jeweiligen Affiliates im vorangegangenen Monat relevant und erforderlich sind, stehen dem Affiliate über das Dashboard zur Verfügung (der „Monatsbericht“). Form, Inhalt und Häufigkeit der Monatsberichte können nach eigenem Ermessen von Base44 überarbeitet und von Zeit zu Zeit angepasst werden. Diese Berichte werden innerhalb von drei (3) Wochen nach Ablauf des jeweiligen Monats veröffentlicht. Rechnungen, die vor der Übermittlung des Monatsberichts eingereicht wurden und die nicht dem im Monatsbericht angegebenen Betrag entsprechen, werden dem Affiliate ohne Zahlung zurückgegeben.
10.2. Affiliate-Provisionen sind innerhalb von etwa fünfundvierzig (45) Tagen nach Ende jedes Kalendermonats („Zahlungstag“) zu zahlen, sofern Base44 mindestens 30 Tage zuvor eine Rechnung vom Affiliate erhalten hat und diese Rechnung dem jeweiligen Monatsbericht entspricht.
10.3. Base44 zahlt einem Affiliate erst dann Provisionen, wenn auf dessen Konto mindestens der monatliche Schwellenbetrag angesammelt wurde. Hat der Affiliate den Schwellenbetrag in einem Monat bis zum Zahlungstag nicht erreicht, werden die erzielten Conversions und die damit verbundenen Provisionen auf den Folgemonat übertragen und den Affiliate-Provisionen dieses Monats hinzugerechnet. Erreicht der Affiliate den monatlichen Schwellenbetrag in drei (3) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten nicht, kann Base44 ihn nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen als inaktiven Affiliate einstufen; die bis dahin aufgrund von Conversions und/oder geworbenen Premium-Nutzern fälligen Provisionen verfallen und werden storniert, und Base44 kann diese Vereinbarung ohne jegliche Haftung, insbesondere ohne Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Affiliate, kündigen.
10.4. Base44 zahlt Affiliate-Provisionen für Tracking-Codes, die vom Affiliate-System von Base44 automatisch erfasst und über das Dashboard gemeldet werden. Base44 zahlt keine Affiliate-Provisionen, wenn der Tracking-Code nicht vom Affiliate-System von Base44 erfasst und über das Dashboard gemeldet wird.
10.5. Sämtliche Affiliate-Provisionen sind ausschließlich in US-Dollar fällig und zahlbar, sofern Base44 nicht nach eigenem Ermessen etwas anderes bestimmt. Die Zahlung erfolgt gegen eine gültige Rechnung des Affiliates per Überweisung oder nach einer anderen, von Base44 nach eigenem Ermessen gewählten Methode. Der Affiliate ist dafür verantwortlich, Base44 die für die Überweisung der Affiliate-Provisionen erforderlichen vollständigen und zutreffenden Angaben bereitzustellen, und haftet allein für Zahlungsverzögerungen, die darauf beruhen, dass er Base44 diese Angaben nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig übermittelt hat.
10.6. Bei Aktivitäten, die Base44 nach eigenem Ermessen als verdächtig einstuft, kann Base44 die Zahlung von Affiliate-Provisionen um bis zu sechzig (60) Tage aufschieben, um die betreffenden Transaktionen zu überprüfen. Stellt Base44 fest, dass betrügerischer Datenverkehr vorliegt, kann Base44 die Affiliate-Provisionen entsprechend und nach eigenem Ermessen neu berechnen oder einbehalten. Zur Klarstellung: Stellt Base44 fest, dass der Affiliate gegen diese Vereinbarung verstoßen hat oder unmittelbar oder mittelbar an betrügerischen, irreführenden, manipulativen oder sonstigen rechtswidrigen Aktivitäten im Zusammenhang mit Base44 beteiligt ist, insbesondere in Bezug auf die Base44-Plattform, Tracking-Codes und/oder Nutzer, ist Base44 zusätzlich zu allen sonstigen Rechten und Rechtsbehelfen aus dieser Vereinbarung oder nach geltendem Recht berechtigt, die dem Affiliate zugewiesenen Tracking-Codes zu deaktivieren und seinen Zugang zum Programm unverzüglich und entschädigungslos zu sperren. Der Affiliate verzichtet hiermit unwiderruflich auf alle Ansprüche und Forderungen gegen Base44, seine Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Anteilseigner oder Mitarbeiter im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme.
10.7. Der Affiliate ist für die Zahlung aller auf seine Geschäftstätigkeit anwendbaren Steuern verantwortlich. Zahlungen an den Affiliate unterliegen den gesetzlich geltenden Quellensteuerpflichten. Die Parteien vereinbaren, dass die Empfehlungsprovisionen sämtliche nach geltendem Recht anfallenden Steuern einschließlich Umsatzsteuer enthalten.
10.8. Wurde an den Affiliate eine Überzahlung geleistet, behält sich Base44 das Recht vor, den Überzahlungsbetrag mit nachfolgenden an den Affiliate zu zahlenden Provisionen zu verrechnen oder diese entsprechend anzupassen.
11. Dienste von Base44 zur Transaktionsverarbeitung: Richtlinien und Preise
11.1. Base44 verarbeitet Transaktionen, die von Nutzern getätigt werden, die über die Affiliate-Website mithilfe von Tracking-Codes auf die Base44-Plattform gelangt sind.
11.2. Base44 behält sich das Recht vor, Transaktionen abzulehnen, die nicht bestimmten angemessenen Anforderungen entsprechen, die Base44 in regelmäßigen Abständen festlegt.
11.3. Base44 ist für alle Aspekte der Verarbeitung und Abwicklung von Transaktionen verantwortlich.
11.4. Base44 erfasst Käufe, die von Nutzern getätigt werden, die über die Affiliate-Website vermittelt wurden. Um eine genaue Nachverfolgung, Berichterstattung und Berechnung der Affiliate-Provisionen zu ermöglichen, muss der Affiliate sicherstellen, dass die Tracking-Codes korrekt formatiert sind. Base44 haftet nicht für fehlerhaft formatierte Tracking-Codes.
11.5. Base44 kann Preise, Richtlinien und Betriebsverfahren jederzeit im Einklang mit geltendem Recht ändern. So legt Base44 etwa die Preise für seine Dienste nach seinen eigenen Preisrichtlinien fest. Betreffen solche Änderungen Inhalte, die der Affiliate bereits auf seiner Affiliate-Website, in Werbemitteln oder in sonstigen Informationen veröffentlicht hat, die er Dritten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und seiner Teilnahme am Programm bereitstellt, muss der Affiliate die Änderungen verfolgen und die Affiliate-Website sowie die sonstigen einschlägigen Marketingmittel entsprechend aktualisieren.
11.6. Der Affiliate kann andere Rechtsträger als Sub-Affiliates beauftragen, damit Besucher der Websites dieser Sub-Affiliates über die vorgegebenen Links und Werbemittel auf die Base44-Plattform gelangen („Sub-Affiliates“).
11.7. Der Affiliate informiert Base44 unverzüglich über alle Sub-Affiliates, die er unter Vertrag nimmt, und stellt Base44 alle von Base44 in Verbindung mit diesen Sub-Affiliates von Zeit zu Zeit angeforderten Angaben zur Verfügung.
11.8. Der Affiliate übernimmt die volle und alleinige Verantwortung für die Aktivitäten seiner Sub-Affiliates. Sub-Affiliates unterliegen denselben Beschränkungen wie Affiliates. Der Affiliate überwacht die Aktivitäten seiner Sub-Affiliates regelmäßig und stellt sicher, dass sie diese Bestimmungen einhalten.
11.9. Der Affiliate ist für die Zahlung von Provisionen, Prämien und sonstigen Vergütungen an seine Sub-Affiliates verantwortlich. Da Sub-Affiliates keine registrierten Affiliates sind, ist Base44 nicht verpflichtet, einem Sub-Affiliate Beträge oder Empfehlungsprovisionen zu zahlen, selbst wenn dieser Datenverkehr oder Transaktionen für Base44 generiert.
11.10. Der Affiliate haftet gegenüber Base44 in jeder Hinsicht für die Erfüllung der Pflichten seiner Sub-Affiliates. Jede Handlung oder Unterlassung eines Sub-Affiliates, die gegen diese Vereinbarung verstößt, gilt als Verstoß des Affiliates gegen diese Vereinbarung.
11.11. Fordert Base44 den Affiliate auf, die Zusammenarbeit mit einem Sub-Affiliate einzustellen, muss der Affiliate dem unverzüglich nachkommen. Base44 ist nicht verpflichtet, diese Aufforderung zu begründen.
12. Affiliate-Laufzeit und Kündigung
12.1. Die Laufzeit der Teilnahme des Affiliates am Programm beginnt mit der Annahme des Affiliate-Antrags durch Base44 und endet mit Zugang einer Kündigungsmitteilung der einen Partei bei der anderen gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts 12 (die „Affiliate-Laufzeit“).
12.2. Jede Partei kann die Affiliate-Laufzeit bezüglich ihrer eigenen Teilnahme am Programm jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Kündigung gegenüber der anderen Partei mit einer Frist von zehn (10) Tagen beenden.
12.3. Die Beendigung der Affiliate-Laufzeit führt zur Deaktivierung oder Löschung des Kontos des Affiliates oder seines Zugriffs auf das Affiliate-Konto auf der Base44-Plattform sowie zum Verfall und Verzicht auf alle potenziellen oder noch zu zahlenden Affiliate-Provisionen im Affiliate-Konto.
12.4. Vorbehaltlich der Bestimmungen des vorstehenden Abschnitts 10 und sofern nicht anders angegeben, hat der Affiliate bei Beendigung der Affiliate-Laufzeit Anspruch auf die während der Laufzeit dieser Vereinbarung für geworbene Premium-Nutzer aufgelaufenen Affiliate-Provisionen.
12.5. Im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen diese Vereinbarung durch den Affiliate kann Base44 nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen die Affiliate-Laufzeit sofort und ohne vorherige Mitteilung kündigen; der Affiliate hat dann keinen Anspruch auf nicht ausgezahlte Affiliate-Provisionen, die vor dieser Kündigung angefallen sind.
12.6. Bei Beendigung der Affiliate-Laufzeit aus beliebigem Grund muss der Affiliate unverzüglich alle Tracking-Codes, Werbemittel und sonstigen programmbezogenen Inhalte von der Affiliate-Website oder anderen vom Affiliate genutzten Kommunikationsmitteln entfernen. Der Affiliate stellt die Nutzung aller Links zur Base44-Plattform, aller Base44-Marken und aller sonstigen Materialien, die dem Affiliate von oder im Namen von Base44 gemäß dieser Vereinbarung oder in Verbindung mit dem Programm bereitgestellt wurden, unverzüglich ein und entfernt diese von der Affiliate-Website.
12.7. Die Abschnitte 2, 4.5 und 13 bis 20 dieser Vereinbarung sowie alle anderen Bestimmungen, die nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut oder ihrer Natur nach die Beendigung der Affiliate-Laufzeit überdauern sollen, bleiben ungeachtet der Beendigung der Affiliate-Laufzeit in Kraft.
13. Vertraulichkeit
13.1. Base44 kann dem Affiliate aufgrund seiner Teilnahme am Programm bestimmte Informationen offenlegen, die Base44 als vertraulich betrachtet (im Folgenden „vertrauliche Informationen“). Für die Zwecke dieser Vereinbarung umfasst der Begriff „vertrauliche Informationen“ insbesondere (i) Änderungen an den Bedingungen und Bestimmungen des Programms, die speziell für den Affiliate oder die Affiliate-Website vorgenommen wurden und anderen Affiliates des Programms nicht allgemein zur Verfügung stehen, sowie (ii) Preisrichtlinien, künftige Versionen der Dienste, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Erfindungen, Verfahren, Programme, schematische Darstellungen, Daten, Preis- und Rabattpläne, Kundenlisten, Finanzinformationen sowie Vertriebs- und Marketingpläne in Bezug auf Base44 oder die Dienste von Base44. Vertrauliche Informationen umfassen ferner alle Informationen, die Base44 während der Laufzeit dieser Vereinbarung als vertraulich kennzeichnet. Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die (a) der anderen Partei bereits bekannt waren, ohne dass eine Geheimhaltungspflicht bestand oder diese Vereinbarung verletzt wurde, (b) vor oder nach ihrem Erhalt durch den Affiliate öffentlich bekannt gemacht werden, sofern dies nicht durch den Affiliate erfolgt, oder (c) von der anderen Partei kraft Gesetzes oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer vergleichbaren Justiz- oder Verwaltungsbehörde offengelegt werden müssen.
13.2. Der Affiliate verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen jederzeit, sowohl während der Laufzeit als auch danach, streng vertraulich zu behandeln und zu bewahren und diese vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Base44 nicht für andere Zwecke zu verwenden, als dies für die Erfüllung seiner Pflichten gemäß dieser Vereinbarung vernünftigerweise erforderlich ist.
14. Allgemeine Bestimmungen, Verantwortlichkeiten des Affiliates, Zusicherungen und Garantien
14.1. Der Affiliate sichert zu und gewährleistet, dass er mindestens achtzehn (18) Jahre alt und in jeder Hinsicht berechtigt und geschäftsfähig ist, diese Vereinbarung abzuschließen.
14.2. Der Affiliate stellt genaue und vollständige Angaben zu seiner Identität sowie alle sonstigen erforderlichen Angaben bereit, etwa seine Bankverbindung, Überweisungsdaten und Adresse.
14.3. Der Affiliate ist allein für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Affiliate-Website, seine Aktivitäten und sämtliche damit zusammenhängenden Materialien verantwortlich. Der Affiliate stellt Base44 von allen Ansprüchen Dritter sowie den Base44 daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen frei, soweit diese die Entwicklung, den Betrieb, die Wartung, die Gestaltung oder die Inhalte der Affiliate-Website oder die Aktivitäten des Affiliates betreffen.
14.4. Nimmt ein Rechtsträger (einschließlich eines Mitarbeiters, Vertreters, Subunternehmers oder Repräsentanten des Affiliates; jeweils ein „Affiliate-Vertreter“) am Programm teil oder handelt er insoweit anderweitig im Namen des Affiliates, muss der Affiliate sicherstellen, dass dieser Affiliate-Vertreter die Bestimmungen dieser Vereinbarung vollständig einhält; der Affiliate haftet uneingeschränkt für jede Handlung oder Unterlassung dieses Affiliate-Vertreters.
14.5. Der Affiliate sichert Base44 hiermit zu und gewährleistet, dass die auf seiner Affiliate-Website veröffentlichten Materialien weder Rechte Dritter verletzen noch verleumderisch oder anderweitig rechtswidrig sind und den Affiliate nicht dazu veranlassen können, gegen seine Zusicherungen oder Pflichten aus dieser Vereinbarung zu verstoßen. Base44 lehnt jede Haftung für derartige Sachverhalte ab.
14.6. Diese Vereinbarung wurde vom Affiliate durch Annahme ihrer Bestimmungen ordnungsgemäß und wirksam geschlossen und begründet eine rechtsgültige und verbindliche Verpflichtung des Affiliates, die ihm gegenüber nach Maßgabe der hierin enthaltenen Bestimmungen durchsetzbar ist.
14.7. Der Abschluss, die Übergabe und die Erfüllung der Pflichten durch den Affiliate gemäß dieser Vereinbarung stehen auch nach einer Mitteilung, dem Ablauf einer Frist oder beidem weder im Widerspruch zu folgenden Regelungen noch verstoßen sie gegen diese: (i) anwendbare gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, (ii) Anordnungen, Urteile oder Verfügungen, die für den Affiliate oder seine Vermögenswerte bindend sind, (iii) Bestimmungen der Satzung oder Gründungsurkunde des Affiliates oder (iv) Vereinbarungen oder sonstige Instrumente, die auf den Affiliate anwendbar sind oder seine Vermögenswerte binden.
14.8. Im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Übergabe und der Erfüllung dieser Vereinbarung oder sonstigen Handlungen des Affiliates aufgrund dieser Vereinbarung muss der Affiliate weder die Zustimmung, Genehmigung, Ermächtigung oder Befreiung einer Behörde oder eines Dritten einholen noch eine Einreichung bei einer Behörde oder einem Dritten vornehmen.
14.9. Nach bestem Wissen des Affiliates bestehen keine anhängigen oder angedrohten Ansprüche, Klagen oder Verfahren gegen ihn oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen, die den Abschluss oder die Erfüllung dieser Vereinbarung oder eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum betreffen; nach bestem Wissen des Affiliates besteht auch keine Grundlage für solche Ansprüche, Klagen oder Verfahren.
14.10. Der Affiliate nimmt zur Kenntnis, dass Base44 jederzeit unmittelbar oder mittelbar Kundenempfehlungen zu Bedingungen einwerben kann, die von den Bestimmungen dieser Vereinbarung abweichen, oder Websites betreiben kann, die der Affiliate-Website ähneln oder mit ihr konkurrieren.
14.11. Base44 ist berechtigt, die Affiliate-Website nach eigenem Ermessen jederzeit und wiederholt zu überwachen, um festzustellen, ob der Affiliate die Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält. Abweichungen von den in dieser Vereinbarung beschriebenen Richtlinien und Vorgehensweisen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Base44.
15. Verhältnis der Parteien
15.1. Base44 und der Affiliate sind unabhängige Vertragspartner. Diese Vereinbarung begründet zwischen den Parteien weder eine Partnerschaft noch ein Joint Venture, Vertretungs-, Franchise-, Handelsvertreter- oder Arbeitsverhältnis.
15.2. Der Affiliate ist nicht befugt, im Namen von Base44 Angebote oder Zusicherungen abzugeben oder anzunehmen. Weder auf seiner Affiliate-Website noch anderweitig darf der Affiliate Erklärungen abgeben, die vernünftigerweise als Widerspruch zu einer Bestimmung dieser Vereinbarung verstanden werden könnten.
16. Haftungsausschlüsse
16.1. BASE44 GIBT IN BEZUG AUF DIE VEREINBARUNG, DAS PROGRAMM UND DIE GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG BEREITZUSTELLENDEN INFORMATIONEN KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN AB. DIES GILT INSBESONDERE FÜR GEWÄHRLEISTUNGEN DER EIGNUNG, MARKTGÄNGIGKEIT UND NICHTVERLETZUNG SOWIE FÜR STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DER VERTRAGSERFÜLLUNG, DEN GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN, HANDELSBRÄUCHEN ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ERGEBEN.
16.2. BASE44 GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ZU DEN AUF DER BASE44-WEBSITE ENTHALTENEN INFORMATIONEN AB. DIE MATERIALIEN AUF DER BASE44-WEBSITE UND DEN VERBUNDENEN WEBSITES WERDEN „WIE BESEHEN“ UND OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART BEREITGESTELLT. BASE44 GEWÄHRLEISTET WEDER DIE RICHTIGKEIT NOCH DIE VOLLSTÄNDIGKEIT DER INFORMATIONEN, TEXTE, GRAFIKEN, LINKS ODER SONSTIGEN INHALTE AUF DEN BASE44-WEBSITES. DIE AUF DER BASE44-WEBSITE ANGEBOTENEN INFORMATIONEN KÖNNEN JEDERZEIT OHNE ANKÜNDIGUNG GEÄNDERT WERDEN.
16.3. Sollten sich die bereitgestellten Materialien oder Dienstleistungen als fehlerhaft erweisen und/oder Schäden an der Ausrüstung oder Verluste oder Unannehmlichkeiten für den Affiliate oder für Personen, die über den Affiliate Ansprüche geltend machen, verursachen, übernimmt der Affiliate die gesamten Kosten und die Verantwortung dafür.
16.4. Der Affiliate stellt Base44, seine Tochtergesellschaften, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Dritte von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Kosten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten) frei, die unmittelbar oder mittelbar aus dem Betrieb oder der Website des Affiliates oder aus Streitigkeiten zwischen dem Affiliate und einer anderen Partei im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, der Teilnahme am Programm, der/den Website(s) oder den von Base44 bereitgestellten Diensten entstehen.
17. Haftungsbeschränkungen
17.1. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN BASE44, DEREN TOCHTERGESELLSCHAFTEN, FÜHRUNGSKRÄFTE, VORSTÄNDE, MITARBEITER ODER LIEFERANTEN FÜR DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDEN UND/ODER VERLUSTE DES AFFILIATES, NUTZERS UND/ODER SONSTIGER DRITTER, DIE ENTSTEHEN KÖNNEN DURCH: (I) AUSFALLZEITEN UND/ODER DIE VERFÜGBARKEIT DER BASE44-PLATTFORM ODER DES PROGRAMMS SOWIE VERLUSTE JEGLICHER ART, DIE SICH AUS AUSFALLZEITEN IM PROGRAMM UND/ODER AUSFALLZEITEN DRITTER ERGEBEN; (II) JEDE KÜNDIGUNG DIESER VEREINBARUNG; (III) JEGLICHE TATSÄCHLICHEN ODER GEPLANTEN INVESTITIONEN DES AFFILIATES IM ZUSAMMENHANG MIT SEINER TEILNAHME AM AFFILIATE-PROGRAMM.
17.2. UNGEACHTET ENTGEGENSTEHENDER BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG HAFTEN BASE44, SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN, LEITENDEN ANGESTELLTEN, GESCHÄFTSFÜHRER, MITARBEITER ODER LIEFERANTEN DEM AFFILIATE IN BEZUG AUF DEN GEGENSTAND DIESER VEREINBARUNG WEDER AUS VERTRAG, FAHRLÄSSIGKEIT, UNERLAUBTER HANDLUNG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG NOCH AUFGRUND EINER ANDEREN RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSRECHTLICHEN THEORIE FÜR MITTELBARE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER BESONDERE SCHÄDEN SOWIE SCHÄDEN MIT STRAF- BZW. ABSCHRECKUNGSCHARAKTER (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN GOODWILLS ODER TATSÄCHLICHER ODER ERWARTETER EINNAHMEN, GEWINNE ODER GESCHÄFTE), SELBST WENN BASE44 ODER DIE GENANNTEN PERSONEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. DIE GESAMTE UND KUMULIERTE HAFTUNG VON BASE44 AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG UND DEM PROGRAMM ÜBERSTEIGT NICHT DIE GESAMTSUMME DER PROVISIONEN, DIE DEM AFFILIATE NACH DIESER VEREINBARUNG IN DEN ZWÖLF MONATEN UNMITTELBAR VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN JÜNGSTEN HAFTUNGSANSPRUCH BEGRÜNDET HAT, GEZAHLT WURDEN ODER ZU ZAHLEN SIND.
18. Änderung
18.1. Base44 kann die in dieser Vereinbarung enthaltenen Bedingungen jederzeit und nach eigenem Ermessen ändern, indem Base44 den Affiliate vierzehn (14) Tage im Voraus über diese Änderung informiert. Die Mitteilung einer Änderung per E-Mail an die vom Affiliate gegenüber Base44 mitgeteilte Adresse oder die Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung oder einer neuen Vereinbarung auf der Base44-Website gilt als ausreichende Benachrichtigung des Affiliates über eine Änderung der Bestimmungen dieser Vereinbarung. Änderungen können unter anderem Änderungen des Umfangs der verfügbaren Affiliate-Provisionen, der Zahlungsverfahren und -pläne sowie der Regeln für das Affiliate-Programm umfassen.
18.2. Ungeachtet des vorstehenden Abschnitts 18.1 kann Base44 den Plan für Empfehlungsprovisionen von Zeit zu Zeit nach eigenem und uneingeschränktem Ermessen ändern, sofern Base44 den Affiliate über die Änderung informiert. Vor der Änderung verdiente Affiliate-Provisionen werden nach den zuvor geltenden Bedingungen gezahlt. Nach Inkrafttreten der Änderung verdiente Empfehlungsprovisionen werden nach den neuen Bedingungen des geänderten Plans für Empfehlungsprovisionen gezahlt.
18.3. Sollte eine Änderung für den Affiliate unannehmbar sein, besteht dessen einziger Rechtsbehelf darin, diese Vereinbarung zu kündigen. Die fortgesetzte Teilnahme eines Affiliates am Programm nach Veröffentlichung einer Änderungsmitteilung oder einer neuen Vereinbarung auf der Base44-Plattform stellt die verbindliche Annahme einer solchen Änderung dar.
19. Sonstiges
19.1. Die Überschriften dienen lediglich der besseren Übersicht und definieren, beschränken oder beschreiben weder den Geltungsbereich dieser Vereinbarung noch den Zweck ihrer Bestimmungen.
19.2. Erläuterungen oder Zusammenfassungen in der rechten Spalte „#AufEinenBlick“ dienen lediglich der besseren Übersicht; sie definieren oder erläutern keine Abschnitte oder Bestimmungen dieser Vereinbarung und entfalten keinerlei rechtliche Bindungswirkung für die Vertragsparteien.
19.3. Die Nichtausübung oder Nichtdurchsetzung eines Rechts oder einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch eine der Parteien stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar. Wenn Base44 die strikte Einhaltung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch den Affiliate nicht durchsetzt, stellt dies keinen Verzicht auf das Recht von Base44 dar, diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung nachträglich durchzusetzen.
19.4. Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hierin geregelten Gegenstand dar und ersetzt sämtliche früheren schriftlichen oder mündlichen Verträge oder Absprachen zwischen ihnen. Keine Partei ist an Erklärungen oder Zusicherungen gebunden, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind.
19.5. Kann eine Streitigkeit im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung nicht gütlich beigelegt werden, unterliegt sie ausschließlich dem Recht des Staates Israel und ist nach diesem auszulegen; kollisionsrechtliche Bestimmungen bleiben außer Betracht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind ausschließlich die zuständigen Gerichte in Tel Aviv, Israel, zuständig.
19.6. Die Rechte und Pflichten der Parteien aus dieser Vereinbarung kommen ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern zugute. Soweit hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, darf der Affiliate diese Vereinbarung sowie daraus resultierende Rechte oder Pflichten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Base44 abtreten bzw. übertragen; diese Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert werden.
20. Eigenständige Prüfung
20.1. Base44 ermutigt den Affiliate, sich vor der Teilnahme am Programm von Fachberatern für Recht, Finanzen, Steuern und/oder Rechnungslegung beraten zu lassen.
20.2. Der Affiliate erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass weder eine Bestimmung dieser Vereinbarung noch eine Erklärung von Base44 oder einem seiner Mitarbeiter oder einer anderen mit Base44 verbundenen Person ihn in irgendeiner Weise daran gehindert hat, vor Abschluss dieser Vereinbarung solchen Rat einzuholen.
20.3. Der Affiliate hat die Zweckmäßigkeit seiner Teilnahme am Programm eigenständig geprüft und verlässt sich nicht auf Zusicherungen oder Erklärungen, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind.
20.4. DER AFFILIATE HAT DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG GELESEN UND VERSTANDEN, HATTE GELEGENHEIT, RECHTLICHEN RAT EINZUHOLEN, UND NIMMT DIE IHM DURCH DIESE VEREINBARUNG AUFERLEGTEN PFLICHTEN VORBEHALTLOS AN. DER AFFILIATE HAT VOR ANNAHME DIESER VEREINBARUNG AUCH DEREN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLÜSSE BERÜCKSICHTIGT. DEM AFFILIATE WURDEN KEINE VERSPRECHEN ODER ZUSICHERUNGEN GEMACHT, UM IHN ZUR ANNAHME DIESER VEREINBARUNG ZU BEWEGEN. DER AFFILIATE STIMMT DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG FREIWILLIG UND AUS FREIEN STÜCKEN ZU.




